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Trotzden hier einige Informationen zur Flugausbildung
Ultraleichtausbildung Privatpilotenausbildung Berufsflugzeugführerausbildung Verkehrsflugzeugführerausbildung
Instrumentenflugausbildung Geschäftsreiseflüge Rundflüge Werftbetriebe Westflug
Aachen Luftfahrtgesellschaft mbH & Co. KG, Flugplatz Merzbrück, 52146 Würselen
Tel.: 02405 - 48510 Fax.: 02405 - 485187 Internet www.westflug.de deckblatt.doc
04.02.2002 Die Schule Die Fliegerschule Westflug Aachen gehört zu den erfolgreichsten
und bestrenommierten Flugschulen der Bundesrepublik. Eine nach modernsten pädagogischen
Gesichtspunkten und Erkenntnissen aufgebaute Schulmethode in Verbindung mit unseren
erfahrenen und bewährten Lehrern garantieren eine individuelle und prüfungssichere
Ausbildung. Die Flugerschule Westflug Aachen besteht seit 1969. Sie besitzt eine
vom Luftfahrt - Bundesamt erteilte Ausbildungsgenehmigung für Privatflugzeugführer;
Berufsflugzeugführer und Verkehrsflugzeugführer. Zusätzliche Berechtigungen, wie
z.B. Nachtflug- oder Instrumentenflugberechtigung, können ebenfalls erworben werden.
Voraussetzung für sämtliche weiterführende Lizenzen oder Berechtigungen ist jedoch
der Luftfahrerschein für Privatflugzeugführer mit dem Beiblatt A (PPL A) und eine
bestimmte Flugerfahrung. Zur praktischen Schulung werden nur moderne und für den
jeweiligen Ausbildungsgang geeignete Flugzeuge verwendet. Für die Privatpilotenausbildung
wird z.B. der Flugzeugtyp „Katana DA 20„ eingesetzt. Ein Flugzeug, das z.Zt wohl
die geringste Lärmentwicklung bei Schulflugzeugen entwickelt. Es zeichnet sich
ebenfalls durch einen sehr geringen Kraftstoffverbrauch gegenüber vergleichbaren
Mustern aus und begnügt sich obendrein noch mit bleifreiem Autokraftstoff. Dies
hilft Ausbildungskosten zu senken und ist darüber hinaus ein Beitrag zur Umweltentlastung.
Für die Instrumentenflug-, Berufspiloten- und Verkehrsflugzeugführerausbildung
setzen wir das recht anspruchsvolle Muster „Mooney M20J" ein, um den Schüler schon
in der Ausbildung an die Handhabung der in der Instrumentenfliegerei häufig verwendeten
komplexen Flugzeuge zu gewöhnen. Es versteht sich von selbst, daß der verwendete
Instrumentenflugverfahrenstrainer auf dieses Muster abgestimmt ist. Neben den
aufgeführten Luftfahrzeugen stehen den Schülern ein Sprachlabor und diverse Computer
zur optimalen Prüfungsvorbereitung zur Verfügung. Alle in der Westflug eingesetzten
Luftfahrzeuge werden im eigenen Werftbetrieb gewartet. Als einer der ersten Betriebe
erhielt die Westflug die Genehmigung der neuen europäischen Genehmigung JAR 145.
Damit dürfen alle europäisch zugelassenen und gewerblich eingesetzten Luftfahrzeuge
durch unser Personal instandgesetzt werden. Ausbildungsinformationen In den auf
den folgenden Seiten befindlichen Ausbildungsinformationen können sicherlich nicht
alle Fragen vollständig beantwortet werden. Sie dienen hauptsächlich der ersten
Information. Darüber hinaus werden Sie sicherlich persönliche Fragen haben. Scheuen
Sie sich bitte nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen um in einem persönlichen Gespräch
alle offenen Punkte zu besprechen. Sie können auch gerne eine der vielen Informationsveranstaltungen
besuchen. Vielleicht können Fliegerneulinge diesen Besuch mit einem kleinen „Schnupperflug„
verbinden. Partner oder Eltern sind natürlich bei diesen Gesprächen ebenso willkommen.
In jedem Falle können Sie bei einem persönlichen Besuch Ihre zukünftige Ausbildungsstätte
kennenlernen. Mehrwertsteuerbefreiung Für Interessenten, die ggfs die Laufbahn
eines Berufsflugzeug- oder Verkehrsflugzeugführer einschlagen wollen, möchten
wir nicht versäumen darauf hinzuweisen, daß laut geltender Steuergesetzgebung
eine Befreiung von der Erhebung der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei der Berechnung
Ihrer Ausbildungskosten möglich ist. Voraussetzung hierzu ist, daß der Besuch
des Lehrganges bzw. die Flugausbildung der beruflichen Fortbildung dient. Das
Lehrgangsmaterial ist von dieser Befreiung ausgenommen. ATPLPROSP.DOC 05.02.2002
Die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer ATPLPROSP.DOC 05.02.2002 Ausbildung
zum Verkehrsflugzeugführer I. Einführung Um in der Luftfahrt eine gewerbliche
Tätigkeit ausüben zu können, muß ein Luftfahrzeugführer im Besitz eines Berufsflugzeugführerscheines
(CPL – Commercial Pilot Licence) oder des Verkehrsflugzeugführerscheines (ATPL
- Airline Transport Pilot Licence) sein. Der Unterschied zwischen diesen Lizenzen
besteht darin, dass ein Berufsflugzeugführer nur solche Flugzeuge verantwortlich
fliegen darf, die für eine Mindestbesatzung bestehend aus einem Flugzeugführer
zugelassen sind. Im allgemeinen müssen Flugzeuge, die schwerer als 5.700 kg sind
bzw. mehr als 19 Passagiere befördern, von mindestens zwei Luftfahrzeugführern
geflogen werden. Hier benötigt man den Verkehrsflugzeugführerschein. Ebenfalls
werden Passagier- und Frachtflüge, abgesehen von kurzen Zubringerflügen oder Sightseeing
- Flügen, nach den s.g. Instrumentenflugregeln durchgeführt. Hierzu benötigt der
Luftfahrzeugführer eine Instrumentenflugberechtigung (IFR - Instrument Flight
Rating), die im Verkehrsflugzeugführerschein bereits enthalten ist, bei Berufsflugzeugführern
jedoch zusätzlich erworben werden muß. Hieraus ergeben sich somit zwei mögliche
Ausbildungswege, um in die gewerbliche Luftfahrt einsteigen zu können: 1. Der
Weg über den Berufsflugzeugführerschein mit Instrumentenflugberechtigung. (Informationen
zu dieser Ausbildung finden Sie in der entsprechenden Info - Mappe). Der Verkehrsflugzeugführerschein
kann zu einem späteren Zeitpunkt erworben werden. Diese zusätzliche Ausbildung
wird im folgenden als Ausbildung nach Kapitel 3/B beschrieben. 2. Die Verkehrsflugzeugführerausbildung
in durchgehender Ausbildung. Diese Ausbildung wird im folgenden als Ausbildung
nach Kapitel 3/A beschrieben. Die gesamte Ausbildung für Verkehrsflugzeugführer
wird in den Richtlinien des Bundesministers für Verkehr für die Ausbildung und
Prüfung von Luftfahrtpersonal (LuftPersV) beschrieben. In dieser „LuftPersV„ ist
die Ausbildung nach Kapitel 3/A und 3/B unterteilt. Der Unterschied zwischen beiden
Ausbildungsformen liegt in der notwendigen Anzahl Theorie - Unterrichtsstunden
(400 h für CPL/IFR - Inhaber, 720 h für alle anderen) und in der praktischen Ausbildung.
Theorie - Themen und Prüfungsprogramm sind für beide Ausbildungswege gleich! Bewerber
um die Erlaubnis für Verkehrsflugzeugführer müssen daher in der Theorieprüfung
die gleiche Prüfung ablegen, unabhängig davon, ob sie nach Kapitel 3/A oder 3/B
ausgebildet wurden. ATPLPROSP.DOC 05.02.2002 II. Voraussetzung für die Ausbildung
1.) Erlaubnis für Privatflugzeugführer (PPL A) 2.) Nachweis ausreichender Kenntnisse
in Mathematik, Physik und Englisch vor einem Sachverständigen (siehe unten) 3.)
Diverse Unterlagen (siehe „III. Bei Ausbildungsbeginn vorzulegende Unterlagen„)
4.) Mindestalter für den Beginn der ATPL - Ausbildung 19 Jahre Mindestalter zum
Erlangen der Erlaubnis 21 Jahre Nachweis ausreichender Kenntnisse: Um mit der
Ausbildung zum Erwerb der Erlaubnis für Verkehrsflugzeugführer beginnen zu können,
muß der Bewerber einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache
sowie in den Fächern Mathematik und Physik vor einem vom Luftfahrt - Bundesamt
hierfür anerkannten Sachverständigen (siehe nachfolgende Auflistung) erbringen.
Der Nachweis erfolgt in Form einer Prüfung oder der Anerkennung eines vorliegenden
Abiturs. Die Vorlage eines Abiturzeugnisses führt jedoch nicht automatisch zu
einer Befreiung von der Prüfung oder von Prüfungsteilen. Auszug aus der Sachverständigenliste:
Dr.-Ing. Dirk Brunner Dipl. Ing. Manfred Söllinger Bevenroder Str. 17 Beckumsfeld
23 38527 Grassel 45259 Essen Tel. privat: 05304-1567 Tel. Privat: 0201/8465094
Tel. dstl: 0531-2352777 Mobil: 0170-4736363 Prof. Josef Palzkill Prof. Josef Zuck
Gehsteeg 14 Zoppoter Str. 5 54317 Gusterath 81927 München Tel. privat: 06588 -
1600 Tel. Privat 089 - 932435 Tel. dstl: 0201 - 1832517/8 Prüfungsbeispiele und
Inhalte der Überprüfung sind in Band 1 der Richtlinien des Bundesministers für
die Ausbildung und Prüfung von Luftfahrtpersonal wiedergegeben. (Zu erhalten über
uns.) ATPLPROSP.DOC 05.02.2002 III. Bei Ausbildungsbeginn vorzulegende Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen vor Ausbildungsbeginn beigebracht werden: 2 Geburtsurkunden
Tauglichkeitszeugnis Kl.I Nachweis der ausreichenden Kenntnisse Erklärung über
schwebende Strafverfahren Polizeiliches Führungszeugnis-Ausgabe„O" Auszug aus
dem Verkehrszentralregister 6 Paßbilder Das Tauglichkeitszeugnis können Sie in
einer anerkannten fliegerärztlichen Untersuchungsstelle erhalten. In der Anlage
erhalten Sie eine Liste der Fliegerärzte in unserer Nähe. Achtung: Gemäß Luftfahrt
- Bundesamt müssen o.g. Unterlagen innerhalb 8 Tagen nach Lehrgangsbeginn vorliegen.
Es gilt das Datum des Post - Eingangsstempels. Also bitte unbedingt diese Unterlagen
vor Lehrgangsbeginn besorgen. ATPLPROSP.DOC 05.02.2002 IV. Die Theoretische Ausbildung
Die Theoretische Ausbildung umfaßt nach Kapitel 3/A (Verkehrsflugzeugführer in
durchgehender Ausbildung) mindestens 720 Unterrichtsstunden, nach Kapitel 3/B
(Inhaber des CPL/IFR) 400 Unterrichtsstunden in dem für Verkehrsflugzeugführer
notwendigen Umfang in folgenden Sachgebieten: Luftrecht, Luftverkehrs- u. Flugsicherungsvorschriften
Allgemeine Navigation Funknavigation Flugplanung Meteorologie Aerodynamik Flugleistung
Beladung und Schwerpunkt Flugzeugkunde Elektrotechnik und Avionik Instrumente
Triebwerke Physilogie Verhalten in besonderen Fällen/ Besondere Situationen im
Flugbetrieb ATPLPROSP.DOC 05.02.2002 V. Die praktische Ausbildung Durchgehende
Ausbildung nach Kapitel 3/A: Ausbildungsabschnitt Std. PPL 35:00 VFR – Teil I*
73:00 VFR – Teil II 36:00 Nachtflug 06:00 CPL 10:00 IFR 38:30 Verfahrenstrainer
30:00 Summen 228:30 Erläuterungen: *VFR - Teil I kann auch außerhalb unserer Schule
(z.B. USA) geflogen werden. PPL = Privat Pilot Licence VFR = Visual Flight Rules
(Sichtflugregeln) CPL = Commercial Pilot Licence (Berufspilotenausbildung) IFR
= Instrument Flight Rules (Instrumentenflugregeln) Verfahrenstrainer = kleiner
„Flugsimulator„ zur Instrumentenflugschulung VI. Die zusätzliche praktische Ausbildung
(CCC) Nach erfolgter theoretischer und praktischer Ausbildung schreibt der Gesetzgeber
noch eine „zusätzliche praktische Ausbildung" vor, in der Sie die Zusammenarbeit
von Cockpitpersonal (Crew Coordination) erlernen. Das „CCC" erfolgt in der Regel
auf einem Flugsimulator (z.B. B 737). Dieser Lehrgang wird in Form eines 10 tägigen
Kompaktlehrganges extern durchgeführt. Gemäß § 14 LuftPersV, Punkt 5: Die zusätzliche
praktische Ausbildung (Crew Coordination Concept) beinhaltet mindestens 15 Stunden
im Instrumentenflug auf einem mehrmotorigen Flugzeugmuster innerhalb der letzten
6 Monate vor Ablegung der Prüfung nach § 15. Das Luftfahrzeugmuster muß in Aufbau,
Ausrüstung und Flugeigenschaften für die Schulung der Zusammenarbeit von Zwei-Mann-Flugbesatzungen
geeignet sein. ATPLPROSP.DOC 05.02.2002 VII. Ersatz von praktischen Ausbildungsteilen
durch bereits vorhandene Lizenzen Sollten Sie schon im Besitz eines Privatpiloten-
oder Berufspilotenscheines bzw Inhaber der Instrumentenflugberechtigung sein,
können Ihnen Teile der praktischen Ausbildung woe folgt erlassen werden: Bereits
vorhandene Lizenz Durchzuführende praktische Ausbildung keine PPL CPL IFR CCC
PPL A CPL IFR CCC CPL IFR CCC PPL A / IFR CPL CCC CPL / IFR CCC in Worten: will
ein Berwerber die Erlaubnis für Verkehrsflugzeugführer in direktem Weg (von Null
an beginnend) erwerben, dann muß er zunächst alle drei praktischen Grundausbildungen
( äquivalent PPL, CPL, IFR) absolvieren, bevor er die „zusätzliche praktische
Ausbildung (CCC) durchführen kann. Wer bereits einen PPL A besitzt, muß die praktische
Grundausbildung entsprechend CPL und IFR absolvieren um danach die „zusätzliche
praktische Ausbildung„ durchzuführen. Bei PPL A mit IFR ist nur noch die fliegerische
CPL - Ausbildung und danach die „zusätzliche praktische Ausbildung„ zu bewältigen.
Bei CPL ist die fliegerische IFR Ausbildung und danach die „zusätzliche praktische
Ausbildung„ notwendig. Schließlich führt der Besitz einer CPL / IFR Lizenz direkt
zur „zusätzlichen praktischen Ausbildung„. ATPLPROSP.DOC 05.02.2002 VIII. Prüfung
Die theoretische Prüfung wird nach Beendigung der Ausbildung vor einer Prüfungskommission
des Luftfahrt - Bundesamtes (LBA) in Braunschweig abgelegt. Die Prüfung erfolgt
im Multiple Choice - Verfahren und wird auf einem vom LBA gestellten Computer
durchgeführt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn Sie 75% der Fragen richtig
beantwortet haben. Teilbereiche der Prüfung können wiederholt werden, wenn Sie
mehr als 50% der insgesamt 14 Fächer mit mehr als 75% bestanden haben. (d.h. mindestens
8 Fächer) Die praktischen Prüfungen können erst nach bestandener Theorieprüfung
durchgeführt werden. Zwischen der Theorieprüfung und der praktischen Prüfung darf
ein Zeitraum von 12 Monate nicht überschritten werden. IX. Die Tätigkeit als Flugzeugführer
Der Besitz eines ATPL erlaubt die Tätigkeit als CO - Pilot auf allen in der Lizenz
eingetragenen Flugzeugmustern ohne Gewichtsbeschränkung (d.h. man kann, mit entsprechender
Einweisung, nach Erwerb des ATPL einen Jumbo-Jet als Co-Pilot fliegen). Ziel eines
jeden ATPL - Inhabers ist es jedoch, eines Tages als verantwortlicher Flugzeugführer
(Flugkapitän) eingesetzt zu werden. Dazu muß er nach der ATPL - Ausbildung eine
bestimmte Flugerfahrung als Co - Pilot nachweisen und in der entsprechenden Rangfolge
innerhalb der Luftfahrtgesellschaft stehen. Dies kann schon nach 2 Jahren erfolgen;
je nach Größe des Flugzeuges auch erst nach 6 Jahren. lfzge.doc 04.02.2002 Liste
der in der Ausbildung eingesetzten Luftfahrzeuge Für alle eingesetzten Luftfahrzeuge
besteht eine Haftpflicht-, Sitzplatzunfall-, Passagierhaftpflicht- und Kaskoversicherung.
Für die Anfängerschulung: Typ: DA 20 "Katana" PA 28 - 161 "Cadet" PA 28 -181 "Archer
II" Hersteller: Diamond Aircraft New Piper Aircraft Inc, New Piper Aircraft Inc,
Motor: Rotax 912 Lycoming O - 320 Lycoming O - 360 Leistung: 81 PS 160 PS 180
PS Sitzplätze: 2 4 4 Reisegeschwindigkeit: 180 Km/h 190 Km/h 220 km/h Für die
Ausbildung von Berufs-, Verkehrsflugzeugführer und für die Instrumentenflugschulung:
Typ: M 20 J Piper PA 34 - 200 T "Seneca" Hersteller: Mooney New Piper Aicraft
Inc, Motor: Lycoming IO - 360 Continental TSIO 360 Leistung: 200 PS 2 x 210 Sitzplätze:
4 6 Reisegeschwindigkeit: 320 Km/h 320 Km/h Im Rahmen der Instrumentenflugschulung
bzw Verkehrsflugzeugführerausbildung oder zur Fortbildung/Refresher setzen wir
einen Verfahrenstrainer folgenden Typs ein: Frasca 121 Bei vorhandenem Privatflugzeugführerschein
können sie zusätzlich folgende Flugzeugmuster bei uns chartern : Typ: C 172 "R"
PA 28 - 181 "Archer III" Hersteller: Cessna New Piper Aircraft Inc, Motor: Lycoming
IO - 360 Lycoming O - 360 Leistung: 160 PS 180 PS Sitzplätze: 4 4 Reisegeschwindigkeit:
190 Km/h 220 Km/h Arzt.doc 04.02.02 Liste der zugelassenen Fliegerärzte Dr. Helmut
Heinze Michael Schweitzer Karlshof Markt Schützenstr. 16 52062 Aachen 52351 Düren
Tel.: 0241/28431 Tel.: 02421/14920 PPL, CPL, ATPL PPL, CPL, ATPL Dr. Wolfgang
Deiters Dr. Norbert van de Weyer Am Krausberg 8 Roermonder Str. 326 52351 Düren
52072 Aachen Tel.: 02421/73721 Tel.: 0241/173694 PPL, CPL, ATPL PPL, CPL, ATPL
Dr. med. Andreas Gehrhardt Dr. Med. Dirk Scheibe Hospitalstr. 4 Straßburger Str.
80 52379 Langerwehe 52477 Alsdorf Tel.: 02423/2196 Tel.: 02404/61337 PPL PPL Dr.
Thomas Braun Prof. Dr. med Steffens 1. Medizinische Klinik St. Antonius Von-der-Horst-Str.
7 Carnaper Str. 48 52249 Eschweiler 42283 Wuppertal - Barmen Tel.: 02403/27417
Tel/Fax: 0202/299-2510 oder 2512 Fax: 02403/33103 PPL, CPL, ATPL PPL Dr. P. Kuklinski
Dr. med. Hermann Ritzenhoff Linder Höhe Ostring 13 51147 Köln 47441 Moers Tel.:
02203/6010 Tel.: 02841/23392 PPL, CPL, ATPL PPL, CPL, ATPL Dr. med. Michael Steffens
Akazienstr. 1 52323 Düren Tel.: 02421/9192-0 PPL Infoveranstaltungen.doc 17.06.02
INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN Sonntag, den 07. Juli 2002 Sonntag, den 11. August
2002 Sonntag, den 22. September 2002 Beginn jeweils um 10.30 Uhr Die Veranstaltung
wird ca. 12.30 Uhr enden. Sie erfahren alles über Dauer, Umfang und Kosten der
Ausbildung zum Ultraleichtflugzeugführer, Privatflugzeugführer oder Verkehrsflugzeugführer.
Im Anschluß der Veranstaltung besteht die Möglichkeit persönliche Fragen zu stellen.
Ebenfalls können Sie den Tag mit einem "Schnupperflug" abrunden. Wir bitten um
telefonische Anmeldung unter Tel: 02405- 48510. Lehrgangstermine.doc 17.06.02
Lehrgänge 2002/2003 Privatflugzeugführer/Ultraleicht Beginn: 19. August 2002 (Unterricht
montags und mittwochs 19.00 – 22.15 Uhr) 06. Januar 2003 28. April 2003 Instrumentenflugberechtigung
Beginn: 26. August 2002 (Tageslehrgang) 03. März 2003 Berufsflugzeugführer ( für
IFR – Inhaber ) Beginn: 21. Oktober 2002 (Tageslehrgang) 22. April 2003 Verkehrsflugzeugführer
(ab PPL) Beginn: 26. August 2002 (Tageslehrgang) 03. März 2003 Verkehrsflugzeugführer
(ab CPL/IFR) Beginn: 03. Juni 2002 (Tageslehrgang) 02. Dez. 2002 CVFR – Berechtigung
Beginn: 06. Juli 2002 (samstags von 14.15 bis 17.30 Uhr; sonntags von 10.00 bis
17.30 Uhr) AZF (Allgemeines Sprechfunkzeugnis) Beginn: 06. Juli 2003 (samstags
von 14.15 bis 17.30 Uhr; sonntags von 10.00 bis 17.30 Uhr) BZF II (Deutsches Sprechfunkzeugnis)
Beginn: 19. August 2002 (montags und mittwochs 19.00 – 22.15 Uhr) 06. Januar 2003
BZF I (Engl. Sprechfunkzeugnis) Beginn: 07. Sept. 2002 (samstags von 14.15 bis
17.30 Uhr; sonntags von 10.00 bis 13.15 Uhr) 01. Februar 2003 A u s b i l d u
n g s k o s t e n Allgemeine- und Theoriekosten: Privatpilotenlizenz PPL A incl.
Sprechfunkzeugnis BZF II: € Verwaltungsgebühr ATPL € Theoriegebühr ATPL € Praxisausbildung:
Stdn: Art: Flugzeugtyp: 04:00 Nachtflug Piper PA 28 - 161 134,13 € € 02:00 Nachtflug
Piper PA 34 -200T 418,81 € € 10:00 CPL Mooney M20J 173,50 € € 38:30 IFR Mooney
M20J 173,50 € € 36:00 VFR-Teil II Piper PA 28 - 161 134,13 € € 73:00 VFR-Teil
I Cessna 150 (Solo) 92,82 € € 90:30 Lehrergebühr 56,75 € € 30:00 Verfahrenstrainer
70,00 € € 15:00 Crew Coordination B 737 Simulator € Zwischensumme: € Nebenkosten:
Landegebühren (incl. MwSt): ca € Lehrunterlagen (incl. MwSt): ca € Funksprechzeugnis
AZF € Prüfungsgebühr ATPL € Prüfungsgebühr AZF € Gesamtkosten der Ausbildung:
€ Die Ausbildung ist mehrwertsteuerbefreit. Landegebühren und Lehrunterlagen sind
mehrwertsteuerpflichtig Zahlungsbedingungen: Bei Anmeldung ist eine Anzahlung
von 10.000,00 € zu leisten. Die Anzahlung entfällt bei Erteilung einer Einzugsermächtigung.
Rechnungen werden jeweils am 01. und 16. eines Monats erstellt und sind sofort
zur Zahlung fällig. Die Verwaltungsgebühr und Theoriegebühr werden jeweils zu
Beginn der Ausbildung berechnet. Preisänderungen sind vorbehalten. Gültig sind
die auf der Westflug-Informationstafel im Briefing-Raum ausgehängten Preise. 50.274,90
1.280,00 350,00 583,00 72,00 3.934,00 47.299,90 690,00 2.100,00 837,62 1.735,00
6.679,75 4.828,68 Pauschal Verkehrsflugzeugführer (ATPL) in durchgehender Ausbildung
Einzelpreis: 6.775,86 5.135,88 6.862,69 357,90 7.516,00 536,52 Summe (netto) ATPL
Preislisten.xls ATPL ab Initio 01.07.02 A u s b i l d u n g s k o s t e n Ausbildungskosten
: Verwaltungsgebühr ATPL € Theoriegebühr ATPL ab CPL/IFR € Crew Coordination Concept
(CCC) € € Nebenkosten (incl. MwSt.): Lehrunterlagen ca € Prüfungsgebühr ATPL €
Gesamtkosten der Ausbildung: € Die Ausbildung ist mehrwertsteuerbefreit. Landegebühren
und Lehrunterlagen sind mehrwertsteuerpflichtig Zahlungsbedingungen: Bei Anmeldung
ist eine Anzahlung von 2.200,00 € zu leisten. Die Anzahlung entfällt bei Erteilung
einer Einzugsermächtigung. Rechnungen werden jeweils am 01. und 16. eines Monats
erstellt und sind sofort zur Zahlung fällig. Die Verwaltungsgebühr und Theoriegebühr
werden jeweils zu Beginn der Ausbildung berechnet. Preisänderungen sind vorbehalten.
Gültig sind die auf der Westflug-Informationstafel im Briefing-Raum ausgehängten
Preise. 357,90 10654,90 583,00 1280,00 8791,90 3934,00 4500,00 Verkehrsflugzeugführer
(ATPL) für Inhaber der Instrumentenflugberechtigung und des Berufspilotenscheines
ATPL Preislisten.xls ATPL ab CPL IFR 05.02.2002 Fernlehrgang.doc 04.02.02 Ausbildung
in Verbindung mit einer Fernschule Unsere Luftfahrerschule kooperiert mit den
Fernschulen Gröger und C.A.T. Bei dieser Lehrgangsform erarbeiten Sie sich das
theoretische Wissen zu Hause und erhalten bei uns einen ergänzenden Nahunterricht.
Mehr zu diesen Lehrgangsformen finden Sie im Internet unter www.catworms.de oder
www.groeger-fern.de. Folgende Theorieausbildungen können Sie über die Fernschule
Gröger bzw C.A.T. absolvieren. Lizenz/ Berechtigung Kosten Fernlehrgang Gröger
Kosten Fernlehrgang CAT Mindestlaufzeit Fernlehrgang ergänzender Nahunterricht
Kosten Nahunterricht Vergleich Normalunterricht PPL-A 340,00 € 340,00 € 6 Wochen
15 200,00 € 80 IFR 910,00 € 980,00 € 15 Wochen 40 800,00 € 190 IFR/CPL 1.410,00
€ 1.410,00 € 24 Wochen 75 1.600,00 € 305 CPL 910,00 € 910,00 € 18 Wochen 60 1.200,00
€ 240 CPL für IFR Inhaber 580,00 € 580,00 € 13 Wochen 40 800,00 € 155 ATPL 2.100,00
€ 2.100,00 € 32 Wochen 85 1.600,00 € 720 ATPL für IFR/ CPL Inhaber 2.100,00 €
2.100,00 € 18 Wochen 85 1.600,00 € 400 Praktische Ausbildung Die Praxisausbildung
umfaßt die normale Vollzeitausbildung. Sonstige Kosten: Landegebühren entsprechend
den Gebührenordnungen Verwaltungsgebühr Lehrmaterial PPL 153,39 € ca 50,00 € IFR
153,39 € ca 100,00 € CPL 153,39 € ca 100,00 € ATPL 357,90 € ca 250,00 €